AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Mobile Wellness Oberland für den mobilen Hot Tub
1.1. Für sämtliche Leistungen der Vermietung unseres Hot Tub gelten grundsätzlich die untenstehenden Vereinbarungen, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt wurden.

2.1. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung des Auftrags durch die “ Mobile Wellness Oberland “ zustande.
2.2. Wunschtermine des Mieters können bei Anfrage vorgemerkt werden, werden aber erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich.
2.3. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise inklusiv der Anlieferung und Abholung wie auf der Webseite Wellness Oberland beschrieben.
2.4. Grundsätzlich darf nur Holz als Brennmaterial verwendet werden. Müll, Papier und Sonstiges darf nicht im Ofen verbrannt werden.
2.5. Der Mietpreis erfolgt per Bar, per Überweisung od. Paypal vorab innerhalb von 3 Tagen nach erstellen der Rechnung an die „Mobile Wellness Oberland „. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen ist die “ Mobile Wellness Oberland “ berechtigt vom Verleih zurück zu treten und den Termin wieder frei zu geben.

3.1. Grundsätzlich umfassen die Leistungen der “ Mobile Wellness Oberland  “ die
Anlieferung/Abholung/Selbstabholung und die Vermietung des mit Holz befeuerten mobilen
Hot Tub. Mitgeliefert werden: Hot Tub auf Anhänger , Brennmaterial auf Wunsch, Wasseraufbereitungsmittel, Thermometer.
3.2. Der mobile Hot Tub wird zwischen nach telefonischer Vereinbarung angeliefert. Die Abholung erfolgt auch nach telefonischer Absprache. Andere Mietzeiträume bedürfen gesonderter Absprache. Miettag ist der Tag an dem geliefert wird. Nach der Buchung, nehmen wir telefonisch Kontakt auf und besprechen die Anlieferung und Abholung.
3.3. Der mobile Hot Tub wird in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand übergeben.

4.1. Die Zahlungen erfolgen Bar oder als Vorkasse per Überweisung bzw. per Paypal.

5.1. Der Hot Tub und das Zubehör sind durch den Mieter sofort bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen.
5.2. Der Kunde hat bei Übergabe der Hot Tub und dem Zubehör den Empfang und die Anzahl der Gegenstände zu bestätigen. Während der gesamten Mietzeit bis zur Abholung, geht die gesamte Haftung auf den Kunden über (es wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen).
5.3. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten.
5.4. Der Kunde hat den gesamten Hot Tub sauber und besenrein an den Vermieter zurück zugeben. Das Wasser muss vor der Abholung abgelassen werden. Der Aschenschacht des Ofens ist vor der Übergabe zu leeren.
5.5. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Kunde den
Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen werden nach Anlieferung durchgeführt. Das Einhalten der mitgelieferten Hot Tub Regeln ist zu beachten. Eine Vermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

6.1. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von dem Vertragspartner beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen nicht berührt.
6.2. Der Hot Tub kann nur von Personen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr gemietet werden. Kinder unter 18 Jahren dürfen den Hot Tub nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
6.3. Die Wassertemperatur des Hot Tub darf 40 Grad °C nicht überschreiten. Achtung:
Verbrühungsgefahr!!!
6.4. Der Holzofen darf ausschließlich nur mit Holz beheizt werden.
6.5. Der Hot Tub muss während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigt werden.

7.1. Maße des Hot Tub inkl. Anhänger und Schornstein: Länge inkl. Deichsel 4 m, Breite 2,20 m, Gewicht mit Anhänger 650 kg, Stützlast 50 kg, Schornsteinhöhe 3,35 m.

 

Hot Tub – Regeln

 

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eine ärztliche Abklärung im Vorfeld, ist für gesundheitliche Risikopersonen angeraten.
  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer des Hot Tub die allgemeinen Hot Tub-Regeln.
  • Vor dem Betreten des Hot Tub sind die Schuhe aus zu ziehen.
  • Der Hot Tub darf nur im mit Wasser befülltem Zustand angeheizt (5 cm über dem oberen Wasseranschlußrohr zum Ofen) werden. Das Wasser einfüllen dauert ca. 1 Stunde.
  • Das Wasser bis max. 5 cm unter der Randkante auffüllen.
  • Heizen Sie das Wasser im Hot Tub nie höher als 40°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze gehen Sie bitte nicht mehr ins Wasser.
    Gefahr von Verbrühungen!!!
    Ein Badethermometer liefern wir mit.
  • Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung geben Sie 2 – 3
    Holzscheite in den Ofen. Legen Sie 1 – 2 Anzündern und etwas kleineres
    Holz auf die Holzscheite und zünden es an. Nach 15 – 20 Minuten 1 – 2 Holzscheite nachlegen. Sie wiederholen den Vorgang, bis zur gewünschten Wassertemperatur zwischen 30 bis maximal 40°C. Die ideale Temperatur liegt zwischen 32 und 37°C. Je nach Außentemperatur dauert es 2 – 3 Stunden. Kontrollieren Sie halbstündlich das Feuer und die Wassertemperatur.
  • Die Abdeckung während des Aufwärmens auf dem Hot Tub liegen lassen.
  • Rühren sie mit dem Paddel regelmäßig das Wasser um, damit sich das Wasser gleichmäßig erwärmt.
  • Beim Erreichen der Zieltemperatur lassen Sie die Lüftungsklappen minimal geöffnet und halten Sie das Feuer auf kleiner Flamme.
  • Eichenholz, Kohle, Briketts, Müll, Papier und Sonstiges dürfen im Ofen nicht verbrannt werden.
  • Der Ofen und der Hot Tub dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln. Lassen Sie vor Rückgabe das Wasser ab und geben Sie den Hot Tub besenrein wieder zurück. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Eine Metallschaufel ist beim Zubehör dabei.
  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte mit ins Wasser.
  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes, nie ohne Aufsicht.
  • Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch außerhalb des Betriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite (siehe Punkt „Bemaßungen“).
  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäumen, Dächern, Vordächern, Carports oder in Waldbrandgefährdeten Gebieten aufgestellt werden. Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen. Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenem und festem Untergrund aufgestellt werden.
Düse mit sprudelnden Wasser
Partygäste im Whirlpool